Irland ist berühmt für sein Sikawild. Der japanische Sikahirsch (Cervus nippon nippon) wurde als erstes von Lord Powerscourt um 1860 in Irland eingebürgert. Er importierte ein kleines Rudel aus Japan, um es auf seinem privaten Besitz südlich von Dublin, auszusetzen. Diese Gruppe gedieh gut und vermehrte sich über die Jahre. Durch ungenügende Kontrolle und schlechte Einzäunung gelang es diesen Sikas bald, auszubrechen und in die dichten Wälder und Hügel zu flüchten. Die Sikas haben sich hervorragend in die abwechslungsreiche Landschaft mit einem Mix aus offenen Hochmooren und dichtem Wald eingewöhnt. Die beste Jagdzeit ist während der Brunft von ca. Mitte/Ende September bis Anfang November.
Das Jagdgebiet unseres Angebotes liegt im County Kerry, im Südwesten von Irland. Im Jagdgebiet werden hier jährlich über 100 Sikahirsche geschossen, einige davon in der Medaillenklasse. Es ist möglich, die Sikajagd mit der Jagd auf Wildziegen zu kombunieren, die es ebenfalls in dem Gebiet reichlich gibt.
Das Gebiet von County Kerry ist landschaftlich sehr reizvoll und abwechslungsreich. Es gibt Berge, Moore und viele Waldkomplexe in den Tälern. Die beste Zeit für die Sikajagd ist üblicherweise während der Brunft, Ende September bis Ende Oktober/Anfang November. Während eines Jagdaufenthaltes in dieser Zeit gibt es erfahrungsgemäß Jagdchancen für 1 bis 2 Hirsche. Spätere Termine sollten etwas länger geplant werden. Während des gebuchten Jagdaufenthaltes ist das Quartier in einem kleinen Hotel in Killarney mit Halbpension oder auf Wunsch auch im Ferienhaus mit Selbstverpflegung.
Die Jagdausübung und Waffenbesitz werden in Irland streng kontrolliert. Vor der Jagd müssen Einfuhrgenehmigungen der örtlichen Polizeibehörde beantragt werden. Das maximale Büchsenkaliber ist 5,6 mm. Zur Beantragung benötigt man den Europäischen Feuerwaffenpass (EFP). Damit die Einfuhrgenehmigung rechtzeitig vorliegt, muß der EFP, sowie die entsprechenden Daten aus der Jagdanmeldung spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bei uns vorliegen, damit wir dieses Dokument an die zuständigen Stellen weiterleiten können.