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Jagdland Kanada
Jagd in Kanada:British Columbia ist weltweit bekannt für seine malerischen Berge, sowie für seine klaren und sauberen Gewässer. Das ca. 2.000 qkm große Jagdgebiet unseres Outfitters liegt in den Cariboo-Mountains, ca. 150 km östlich vom Provinzflughafen Quesnel entfernt. Der deutschstämmige Jagdveranstalter (Jahrgang 1942) holt von hier die Gäste ab und bringt sie in ca. 3,5 Stunden Autofahrt zum Jagdkamp. Das Terrain des Jagdgebietes ist überwiegend kupiert bis bergig. Zahlreiche riesige Hochmoore mit großen Heidelbeerflächenbieten vor der Kulisse eines großartigen Bergpanoramas bilden ein beeindruckendes Bild von der typischen landschaftlichen Schönheit British Columbiens. Es gibt viele ausgezeichnete Plätze zur Beobachtung der Gewässer und Flüsse. Bären finden hier ein ideales Nahrungsangebot und sie sind in sehr guter Wilddichte anzutreffen. Die Frühjahrsjagd auf Bären ist darum recht sicher und auch Jäger mit geringer körperlicher Kondition haben eine reelle Chance, einen guten Schwarzbären zu erbeuten. Flußabschnitte mit Sandbänken und Inseln sind beliebte Stellen für Bären. Elche kann man am besten während der Brunft im September/Oktober und gleich danach bejagen. Das Jagdcamp besteht aus einem großen Holzblockhaus, in dem sich das gemeinschaftliche Leben abspielt, sowie zwei Jagdhütten für die Gäste. Die Aufnahme der Jäger durch den Outfitter und seine Frau Monika ist sehr herzlich und gastfreundlich. Da die Küche zudem überaus schmackhaft und reichhaltig ist, sind hier insgesamt die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Jagdabenteuer gegeben. Einreisebedingungen Bundesbürger benötigen für die Einreise nach Kanada einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig seine muß. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für die Beantragung Ihres Passes bei Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Zum momentanen Zeitpunkt sind keine Schutzimpfungen vorgeschrieben oder notwendig. In den Sommermonaten empfehlen wir die Mitnahme von Autan. Für den Flug ist Reisegepäck von max. 20 kg und ein Handgepäckstück zur Mitnahme gestattet. Waffen (auch Messer), sowie Waffenteile (z.B. Schloss) und Munition dürfen niemals im Handgepäck mitgeführt werden. Bei Repetierern ist das Schloss aus der Waffe zu entfernen und getrennt von dieser im Bekleidungskoffer zu transportieren. Bei Kipplaufwaffen gilt entsprechendes für den Hinterschaft. Die Munition ist ebenfalls getrennt von der Waffe im Reisekoffer zu transportieren. Die Jagdkosten und Lizenzgebühren werden im Vorwege an unsere Firma bezahlt. Wir leiten die Vorauszahlungen an den Outfitter weiter. Die Erfolgsprämien/Abschußgebühren werden zusammen mit den Royalty-Gebühren nach der Jagd ebenfalls an uns bezahlt. Auf Wunsch können dieses Kosten auch vor Ort an den Outfitter gezahlt werden. Zahlungen, die an den Outfitter direkt geleistet werden, können nur in bar oder mittels Traveller-Schecks erfolgen. Euro- oder Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert. Der Outfitter bereitet nach der Jagd die Trophäen zum Versand gemäß den Wünschen des Jagdgastes vor. Für Jagdtrophäen ist die Einfuhr nach Deutschland gemäß § 21 Abs.6 Satz 2 des Bundes-Naturschutz-Gesetzes allgemein erlaubt. Jedoch müssen die Trophäen nach Veterinärbestimmungen abgekocht, desinfiziert und völlig trocken sein. Da letzteres meist während der Dauer des Jagdaufenthaltes nicht zu schaffen ist, empfehlen wir, den Trohäenversandt durch einen erfahrenen Spediteur vornehmen zu lassen. Für die besondere Einfuhr der Trophäen von Bär und Wolf benötigt man die spezielle Erlaubnis des Bundesamtes für Naturschutz. Bundesamt für Naturschutz Abteilung Artenschutz (WA-Vollzug) Konstantinstraße 110 53179 Bonn Telefon: 0228-8491-446 E-Mail: pbox@bfn.de Diese wird erteilt, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt und dafür die in Amerika ausgestellte Export-Genehmigung beifügt. Diese wird von unseren Vertragspartnern besorgt. Wir empfehlen allen Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, sowie eines ‘Travel-Paketes’ mit Soforthilfe-, Kranken- und Reisegepäckversicherung. Auf Wunsch schicken wir Ihnen hierzu gerne ausführliche Informationen zu. Die Waffeneinfuhr Seit Januar 2001 ist in Kanada ein neues Waffengesetz in Kraft, wonach jeder Ausländer bei der Einreise eine Genehmigung zur Waffeneinfuhr beantragen muß. Ein entsprechendes Formular muß beim kanadischen Zoll ausgefüllt und für die Dauer des Aufenthaltes aufbewahrt werden. Die Waffeneinfuhr kostet zurzeit CAD 50,00 und ist vor Ort zu bezahlen. Rückwarenregelung (INF 3) Die europäischen Zollbehörden verlangen eventuell bei der Heimreise an der Grenze einen Nachweis, daß die Jagdwaffe und das dazugehörige Zielfernrohr schon vor Reiseantritt in Deutschland gekauft worden ist. Nehmen Sie deshalb für Ihre Jagdreise das vom Zoll abgestempelte Auskunftsblatt für die Rückwarenregelung (kurz: INF 3) mit. Dieses Formblatt INF 3 ist für unsere Kunden auf Wunsch bei uns erhältlich und kann als Dauernachweis auch für spätere Jagdreisen ins Ausland genutzt werden. Hierzu muß das INF 3 von dem Zollamt vor Reiseantritt abgestempelt werden, das für den Wohnsitz zuständig ist. Lizenzen Alle Lizenzen müssen vor der Jagd gekauft werden. Ist man erst mal in der Wildnis, kann dies nicht mehr nachgeholt werden. Es ist deshalb wichtig, bei der Bestellung alle möglichen bzw. gewünschten Wildarten zu benennen, damit die entsprechenden Lizenzen beschafft werden können. Eine Rückzahlung für nichterlegtes Wild ist nicht möglich. Dagegen werden die Government Royalties werden erst nach der Jagd bezahlt, wenn das Wild erlegt worden ist. ____________
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© Jagdreisen Norbert Drengk
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